Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll Menschen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, helfen, in einem überschaubaren Zeitraum, Schulden abzubauen und einen Neuanfang zu schaffen.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Verfahren, welche vor bzw. nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Benötigen Sie Hilfe zu Verfahren, welche vor dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden lesen Sie hier weiter.
Die folgenden Ausführungen gelten nur für Verfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.
Für diese Verfahren gilt eine Laufzeit von 3 Jahren, an dessen Ende die Restschuldbefreiung nach max. 3 Jahren stehen soll. Sie sind damit nach 3 Jahren schuldenfrei.
Es steht Personen offen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, d.h. Arbeiter, Angestellte, Beamten, Studenten und Rentnern.
Personen, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls den Weg über das Verbraucherinsolvenzverfahren gehen. Ehemalig Selbständige können aber auch unter Umständen direkt einen Insolvenantrag stellen.
Für eine bessere Übersichtlichkeit kann das Verbraucherinsolvenzverfahren kurz in drei Stufen eingeteilt werden, die nacheinander durchlaufen
werden müssen:
- 1. Stufe:
außergerichtliche Schuldenbereinigung - 2. Stufe:
gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan (kann durch die Entscheidung des Gerichtes entfallen); Entscheidung
des Insolvenzgericht über den Eröffnungsantrag; Prüfung der angemeldeten Forderungen, Verwertung der Werte, die dem Insolvenzbeschlag unterliegen (Auto, Lebensversicherung etc.) Ankündigung der Restschuldbefreiung, Aufhebung des Insolvenzverfahrens - 3. Stufe:
Wohlverhaltensphase, Entscheidung über die Restschuldbefreiung
Die einzelnen Stufen des Verfahrens bauen aufeinander auf und müssen nacheinander durchlaufen werden.
Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist es für den Schuldner die Restschuldbefreiung zu erlangen und nach Möglichkeit einen Teil der Schulden innerhalb des Insolvenzverfahrens zu tilgen, auch wenn kein einziger Cent an die Insolvenzgläubiger ausgezahlt werden kann, werden Sie nach 3 Jahren schuldenfrei.
Dies soll nur ein kurzer Ablauf des Verfahrens sein, ausführliche Beratung erfolgt in einem individuellen Beratungsgespräch in dem ich auf Ihre konkrete Situation eingehen werde.