Sie führen ein kleines Unternehmen, entweder als Einzelunternehmer oder in einer anderen Rechtsform (GmbH etc.). Sie bemerken, dass Sie die finanzielle Lage des Unternehmens nicht mehr im Griff haben. Die Rechnungen häufen sich, der finanzielle Rahmen des Geschäftskontos ist ausgereizt. Gehälter und Krankenkassenbeiträge können nicht mehr termingerecht ausgezahlt werden? Dann ist es höchste Zeit Beratung in Anspruch zu nehmen.
Als Geschäftsführer können Sie sich strafbar machen, wenn Sie nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen.
Für Selbständige (Einzelunternehmer) und Gesellschaften gelten die Regelungen im sogenannten Regelinsolvenzverfahren. Ein außergerichtliches Verfahren ist nicht notwendig, gleichwohl prüfen wir gemeinsam, ob es nicht vielleicht doch Sinn macht, mit den Gläubigern zu verhandeln.
Ich betreue diese Verfahren auf der Seite der Unternehmen, vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern.
Sie haben eine Forderung an einen Schuldner und dieser hat einen Insolvenzantrag gestellt. Sie haben Post vom Insolvenzverwalter erhalten und werden aufgefordert, Ihre Forderung anzumelden auch in diesen Fällen stehe ich Ihnen gern zur Seite.
Eine ausführliche Beratung erfolgt in einem individuellen Beratungssgespräch in dem ich auf Ihre konkrete Situation eingehen werde.