In 3 Jahren Schuldenfrei

Dezember 2020
Kurz vor der Weihnachtspause hat der Bundestag diese Änderungen beschlossen, danach gilt für alle Insolvenzverfahren mit Antragstellung nach dem 1. Oktober 2020 eine einheitliche Dauer von 3 Jahren, weitere Informationen finden Sie hier.

1. Juli 2020

Für alle Überraschend hat die Bundesregierung am 1. Juli 2020 einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht auf Grund europäischer Richtlinien zum Jahr 2022 jetzt vorzieht.
Nach diesem Gesetzentwurf werden Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 3 Jahren beendet und Restschuldbefreiung erteilt werden, ohne dass eine irgendwie geartete Bindung an eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger oder eine Deckung der Verfahrenskosten vorliegen muss.
Ein Wermutstropfen: Für Verbraucher ist diese Regelung begrenzt bis 30. Juni 2025.
Die Verkürzung der Insolvenzverfahren gilt für alle Anträge ab 1. Oktober 2020. Anträge bis 30. September 2020 welche nach altem Recht eingereicht werden, erhalten einen Bonus auf die Laufzeit von bis zu 1 Jahr und 2 Monaten.
Bei aller Freude über die Verkürzung der Laufzeit ist aber zu beachten, dass es sich hierbei um einen Gesetzentwurf handelt, der weder vom Bundestag noch vom Bundesrat vor der Sommerpause behandelt wurde. Jedoch ist auf Grund der Dringlichkeit wegen der Corona Pandemie davon auszugehen, dass dieser Entwurf Wirklichkeit werden wird.
Der Gesetzentwurf enthält noch einige andere Änderungen im Insolvenzrecht, auf die nach Verkündung im Bundesgesetzblatt eingegangen werden soll.
Sehr deutlich muss gesagt werden, dass es sich hier um einen GesetzENTWURF handelt, der noch nicht in Kraft getreten ist.